RS Vwgh 1991/10/8 90/08/0191

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Veröffentlicht am 08.10.1991
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §20 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/19 88/08/0205 2

Stammrechtssatz

Die Höhe der den Familienzuschlag ausschließenden eigenen Mittel wird im § 20 Abs 2 AlVG nicht nach einem starren Maßstab bestimmt, sondern richtet sich nach dem zur Bestreitung des angemessenen Lebensunterhaltes des Zuschlagsberechtigten notwendigen Aufwand (Hinweis E 25.2.1988, 87/08/0291).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080191.X03

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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