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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §20 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/19 88/08/0205 2Stammrechtssatz
Die Höhe der den Familienzuschlag ausschließenden eigenen Mittel wird im § 20 Abs 2 AlVG nicht nach einem starren Maßstab bestimmt, sondern richtet sich nach dem zur Bestreitung des angemessenen Lebensunterhaltes des Zuschlagsberechtigten notwendigen Aufwand (Hinweis E 25.2.1988, 87/08/0291).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080191.X03Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
14.10.2010