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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren zur Errichtung einer von der Gemeinde geplanten Wasserversorgungsanlage, die neben die schon bestehende Anlage einer Wassergenossenschaft treten soll, ist nicht zu prüfen, ob und inwieweit rein wirtschaftliche Überlegungen für oder gegen die Errichtung der zweiten Wasserversorgungsanlage durch die Gemeinde sprechen. Eine allfällige künftige Geltendmachung eines Anschlußzwanges durch die Gemeinde, die allen diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften entsprechen müßte, ist ebenfalls nicht Gegenstand dieses wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens. Eine allfällige Verpflichtung zur künftigen Unterlassung einer Erweiterung des Versorgungsnetzes der Wassergenossenschaft berührt die bestehenden Rechte derselben und ihrer Mitglieder deshalb nicht, weil ein Rechtsanspruch auf eine derartige Erweiterung des Versorgungsnetzes nicht besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991070002.X01Im RIS seit
12.11.2001