RS Vwgh 1991/10/8 91/14/0006

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Veröffentlicht am 08.10.1991
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21 Abs1;

Rechtssatz

Für die steuerliche Beurteilung ist die Wahl der Bezeichnung des Leistungsgrundes durch die Vertragsparteien, die den näheren Vertragswillen ausdrückt, dann nicht maßgebend, wenn sie dem wahren wirtschaftlichen Gehalt des Vorganges nicht gerecht wird (Hinweis E 19.9.1989, 89/14/0107).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140006.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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