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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Für die steuerliche Beurteilung ist die Wahl der Bezeichnung des Leistungsgrundes durch die Vertragsparteien, die den näheren Vertragswillen ausdrückt, dann nicht maßgebend, wenn sie dem wahren wirtschaftlichen Gehalt des Vorganges nicht gerecht wird (Hinweis E 19.9.1989, 89/14/0107).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991140006.X03Im RIS seit
11.07.2001