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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §32 Z1;Rechtssatz
Entschädigungen sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung, nicht jedoch Beträge, die unmittelbar für eine erbrachte Leistung vereinnahmt werden
(Hinweis E 30.5.1990, 86/13/0044).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991140013.X04Im RIS seit
08.10.1991