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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/23 89/13/0143 2Stammrechtssatz
Aus § 78 EStG ergibt sich, daß jede vom Abgabepflichtigen vorgenommene Zahlung voller vereinbarter Arbeitslöhne, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch für die darauf entfallende Lohnsteuer ausreichen, eine schuldhafte Verletzung seiner abgabenrechtlichen Pflichten darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130249.X03Im RIS seit
09.10.1991