RS Vwgh 1991/10/9 90/13/0047

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.1991
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §87 Abs2;
BAO §89;

Rechtssatz

Mit der Aufnahme eines Aktenvermerkes über die Vernehmung einer Auskunftsperson hat die AbgBeh gegen die zwingende Vorschrift des § 87 Abs 2 BAO, wonach unter anderem über die Einvernahme von Auskunftspersonen eine Niederschrift aufzunehmen ist, verstoßen, zumal von der Auskunftsperson eine detaillierte Darstellung eines rechtserheblichen Vorganges gegeben worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130047.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten