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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §87 Abs2;Rechtssatz
Mit der Aufnahme eines Aktenvermerkes über die Vernehmung einer Auskunftsperson hat die AbgBeh gegen die zwingende Vorschrift des § 87 Abs 2 BAO, wonach unter anderem über die Einvernahme von Auskunftspersonen eine Niederschrift aufzunehmen ist, verstoßen, zumal von der Auskunftsperson eine detaillierte Darstellung eines rechtserheblichen Vorganges gegeben worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130047.X02Im RIS seit
11.07.2001