RS Vwgh 1991/10/9 90/13/0047

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Veröffentlicht am 09.10.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §428;
ABGB §943;
VwRallg;

Rechtssatz

Die "wirkliche Übergabe" iSd § 943 ABGB stellt einen zum Schenkungsversprechen hinzutretenden, sinnfälligen, nach außen hin erkennbaren Akt dar, aus dem der ernstliche Wille des Schenkers hervorgeht, den Gegenstand der Schenkung aus seiner Gewahrsame sofort und vorbehaltlos in den Besitz des Geschenknehmers zu übertragen (Hinweis OGH 8.4.1981, 1 Ob 567/81, SZ 54/81; OGH 16.3.1982, 4 Ob 517/82,

EvBl 1982/137). Befindet sich die Sache bereits in der Gewahrsame des Übernehmers, so kann kurzerhand durch Besitzauflassung iSd § 428 zweiter Halbsatz ABGB das Ergebnis der körperlichen Übergabe erzielt werden

(Hinweis E 8.9.1988, 87/16/0169).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130047.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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