RS Vwgh 1991/10/9 90/13/0038

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Veröffentlicht am 09.10.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/13/0039 90/13/0040

Rechtssatz

AusfzF der Haftung bei Vorhandensein mehrerer potentiell Haftender, wenn eine Agendenverteilung ua für die Besorgung der abgabenrechtlichen Belange vorliegt und ein anderer nicht mit der Besorgung der abgabenrechtlichen Belange betrauter Geschäftsführer eigene ihm obliegende Pflichten verletzt (Untätigbleiben bei Erkennen des pflichtwidrigen Verhaltens des mit steuerlichen Angelegenheiten befaßten Geschäftsführers; Hinweis E 28.5.1986, 84/13/0246; E 17.9.1990, 90/14/0038, E 14.1.1991, 90/15/0066).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130038.X01

Im RIS seit

06.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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