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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §48;Rechtssatz
Mit einer Anordnung iSd § 48 BAO können Auflagen und Bedingungen verbunden werden, sie müssen jedoch mit dem verfolgten Ziel vereinbar sein und dem angestrebten Zweck entsprechen (Hinweis E 12.7.1990, 89/16/0069).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130007.X04Im RIS seit
09.10.1991