RS Vwgh 1991/10/9 90/13/0007

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Veröffentlicht am 09.10.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §48;

Rechtssatz

Mit einer Anordnung iSd § 48 BAO können Auflagen und Bedingungen verbunden werden, sie müssen jedoch mit dem verfolgten Ziel vereinbar sein und dem angestrebten Zweck entsprechen (Hinweis E 12.7.1990, 89/16/0069).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130007.X04

Im RIS seit

09.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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