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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Bei Begünstigungstatbeständen - zu denen § 48 BAO zu zählen ist - tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst einwandfrei das Vorliegen aller jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (Hinweis E 16.4.1971, 1814/69, VwSlg 4215 F/1971; E 26.1.1989, 88/16/0015). Es ist daher dem AbgPfl in Erfüllung dieser ihm obliegenden erhöhten Mitwirkungspflicht zuzumuten, die tatsächliche ausländische Besteuerung unter Beweis zu stellen
(Hinweis E 12.7.1990, 89/16/0069).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130007.X05Im RIS seit
09.10.1991