RS Vwgh 1991/10/9 90/13/0287

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Veröffentlicht am 09.10.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art139;
B-VG Art140;
EStG 1972 §2 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §34 Abs2;
EStG 1972 §34 Abs5;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1992/2, 129;

Rechtssatz

Dem Umstand, daß im Sinne des § 2 Abs 1 EStG 1972 bei der Abgabenfestsetzung auf das innerhalb des Kalenderjahres bezogene Einkommen abgestellt ist, kann nicht der Grundsatz entnommen werden, daß der Ermittlung des Einkommens stets die am Ende des Steuerabschnittes (Kalenderjahres) geltende Rechtslage zugrunde zu legen ist, besonders dann nicht, wenn es um Ausgaben geht, die während eines Teiles des Jahres kraft Gesetzes oder nach den Wirkungen eines Erkenntnisses des VfGH nicht abzugsfähig waren.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130287.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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