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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art139;Beachte
Besprechung in:AnwBl 1992/2, 129;Rechtssatz
Dem Umstand, daß im Sinne des § 2 Abs 1 EStG 1972 bei der Abgabenfestsetzung auf das innerhalb des Kalenderjahres bezogene Einkommen abgestellt ist, kann nicht der Grundsatz entnommen werden, daß der Ermittlung des Einkommens stets die am Ende des Steuerabschnittes (Kalenderjahres) geltende Rechtslage zugrunde zu legen ist, besonders dann nicht, wenn es um Ausgaben geht, die während eines Teiles des Jahres kraft Gesetzes oder nach den Wirkungen eines Erkenntnisses des VfGH nicht abzugsfähig waren.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130287.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.04.2017