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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Rechtssatz
Für eine Entsteuerungsmaßnahme genügt eine bloß "virtuelle Doppelbesteuerung" nicht. Dem Beschwerdevorbringen eines AbgPfl, daß nach Doppelbesteuerungsabkommen die Beschränkungen des inländischen Besteuerungsrechtes immer dann zur Anwendung gelangen, wenn im anderen Staat eine (bloß) potentielle Steuerpflicht besteht, ist entgegenzuhalten, daß zwar bei Übung des im § 48 BAO der AbgBeh eingeräumten Ermessens eine Orientierung an den internationalen Steuervertragsgrundsätzen zulässig und unbedenklich ist (Hinweis E 27.11.1978, 2957/78; E 28.1.1980, 1430/78), wiewohl es regelmäßig nicht als Gebot der Billigkeit erachtet werden kann, einen Zustand der "Doppel-Nichtbesteuerung" durch eine Ausnahmeregelung nach § 48 BAO herbeizuführen (Hinweis E 14.10.1987, 85/13/0014).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130007.X03Im RIS seit
09.10.1991