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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/13/0039 90/13/0040Rechtssatz
Die ungeprüfte Übernahme der vom Lohnverrechner bekanntgegebenen Abgabenschuldigkeiten stellt für den mit der Abgabenentrichtung betrauten Geschäftsführer ein schuldhaftes Verhalten dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130038.X02Im RIS seit
06.07.2001