RS Vwgh 1991/10/9 90/13/0038

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.1991
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/13/0039 90/13/0040

Rechtssatz

Die ungeprüfte Übernahme der vom Lohnverrechner bekanntgegebenen Abgabenschuldigkeiten stellt für den mit der Abgabenentrichtung betrauten Geschäftsführer ein schuldhaftes Verhalten dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130038.X02

Im RIS seit

06.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten