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21/03 GesmbH-RechtNorm
BAO §80 Abs1;Beachte
Besprechung in: AnwBl 4/1992, S 317-318;Rechtssatz
Ist der Geschäftsführer durch tatsächliche Umstände - wie durch eine "interne Absprache" - an der Ausübung seiner Geschäftsführerrechte gehindert und bleibt er trotz dieser Behinderung an der Erfüllung seiner Pflichten weiterhin als bestellter Geschäftsführer tätig, so hat er auch seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Entrichtung der die GmbH treffenden Abgaben verletzt (Hinweis E 27.8.1990, 89/15/0059).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991130137.X03Im RIS seit
09.10.1991