RS Vwgh 1991/10/9 91/13/0137

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Veröffentlicht am 09.10.1991
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80;
BAO §9;
GmbHG §18;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 4/1992, S 317-318;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/13/0148 E 10. September 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Ein für die Haftung nach § 9 BAO und § 80 BAO relevantes Verschulden liegt vor, wenn sich der Geschäftsführer schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt, die ihm die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtugen, insb auch den Finanzbehörden gegenüber, unmöglich macht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130137.X04

Im RIS seit

09.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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