RS Vwgh 1991/10/9 91/13/0078

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.1991
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs2;

Rechtssatz

In der Bezahlung der mit der Hochzeitsfeier entstandenen Aufwendungen ist nicht eine Erfüllung der Dotationspflicht zu erblicken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130078.X03

Im RIS seit

09.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten