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L85006 Straßen SteiermarkNorm
LStVwG Stmk 1964 §3;Rechtssatz
Der Wortlaut des § 3 Stmk LStVwG 1964 bietet keinen Anhaltspunkt für eine behördliche Ermächtigung, mit Bescheid festzustellen, daß bloß die Verbreiterung (einer Straße) als öffentlich zu gelten habe. Abgesehen davon würde gerade auch eine systematische Auslegung gegen die Annahme einer derartigen behördlichen Ermächtigung sprechen.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987170185.X04Im RIS seit
11.07.2001