RS Vwgh 1991/10/10 87/17/0185

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Veröffentlicht am 10.10.1991
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Index

L85006 Straßen Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

LStVwG Stmk 1964 §3;
StVO 1960 §1 impl;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Wortlaut des § 3 Stmk LStVwG 1964 bietet keinen Anhaltspunkt für eine behördliche Ermächtigung, mit Bescheid festzustellen, daß bloß die Verbreiterung (einer Straße) als öffentlich zu gelten habe. Abgesehen davon würde gerade auch eine systematische Auslegung gegen die Annahme einer derartigen behördlichen Ermächtigung sprechen.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1987170185.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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