RS Vwgh 1991/10/10 91/06/0100

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Veröffentlicht am 10.10.1991
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Index

L83006 Wohnbauförderung Steiermark
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §140;
B-VG Art7 Abs1;
WFG Stmk 1989 §2 Abs10 litb;

Rechtssatz

Jenen Elternteil, der mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, trifft ebenfalls die Verpflichtung zur Reichung von Unterhalt (als Naturalunterhalt). Insoweit bestehen daher seitens des Verwaltungsgerichtshofes auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen

§ 2 Z 10 lit b Stmk WohnbauförderungG 1989

(Hinweis E 18.9.1990, 90/05/0061).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991060100.X04

Im RIS seit

10.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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