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L83006 Wohnbauförderung SteiermarkNorm
ABGB §140;Rechtssatz
Jenen Elternteil, der mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, trifft ebenfalls die Verpflichtung zur Reichung von Unterhalt (als Naturalunterhalt). Insoweit bestehen daher seitens des Verwaltungsgerichtshofes auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen
§ 2 Z 10 lit b Stmk WohnbauförderungG 1989
(Hinweis E 18.9.1990, 90/05/0061).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991060100.X04Im RIS seit
10.10.1991