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L85006 Straßen SteiermarkNorm
LStVwG Stmk 1964 §3;Rechtssatz
Wollte man unter dem im § 3 Stmk LStVwG 1964 verwendeten Begriff "Straße" auch die der bloßen Verbreiterung einer Straße dienende Fläche verstehen, so würde dies dazu führen, daß etwa eine als "öffentlich" festgestellte Verbreiterung einer Landesstraße auf Grund der Sonderregelung des § 7 Abs 1 Z 4 zweiter Satz Stmk LStVwG 1964 - mangels einer ausdrücklichen Widmung nach § 8 Stmk LStVwG 1964 - als "Gemeindestraße" gelten würde; ein Ergebnis, das mit der Systematik des Stmk LStVwG 1964 Widerspruch stünde, wonach Widmungsmaßnahmen im weiteren Sinn (also auch Verbreiterungen einer Straße) auf die jeweilige Straßengattung abgestellt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987170185.X07Im RIS seit
11.07.2001