RS Vwgh 1991/10/10 87/17/0185

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Veröffentlicht am 10.10.1991
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L85006 Straßen Steiermark
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

LStVwG Stmk 1964 §3;
LStVwG Stmk 1964 §7 Abs1 Z4;
LStVwG Stmk 1964 §8;
StVO 1960 §1 impl;

Rechtssatz

Wollte man unter dem im § 3 Stmk LStVwG 1964 verwendeten Begriff "Straße" auch die der bloßen Verbreiterung einer Straße dienende Fläche verstehen, so würde dies dazu führen, daß etwa eine als "öffentlich" festgestellte Verbreiterung einer Landesstraße auf Grund der Sonderregelung des § 7 Abs 1 Z 4 zweiter Satz Stmk LStVwG 1964 - mangels einer ausdrücklichen Widmung nach § 8 Stmk LStVwG 1964 - als "Gemeindestraße" gelten würde; ein Ergebnis, das mit der Systematik des Stmk LStVwG 1964 Widerspruch stünde, wonach Widmungsmaßnahmen im weiteren Sinn (also auch Verbreiterungen einer Straße) auf die jeweilige Straßengattung abgestellt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1987170185.X07

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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