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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §248;Rechtssatz
Es steht dem zur Haftung Herangezogenen frei, gegen die Berechnungsgrundlagen der vorgeschriebenen Abgaben in einer gemäß § 193 Wr LAO auch gegen den Abgabenanspruch als solchen erhobenen Berufung die angenommene Höhe der Abgabenschuld zu bekämpfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990170027.X02Im RIS seit
10.10.1991