RS Vwgh 1991/10/10 90/17/0027

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Veröffentlicht am 10.10.1991
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §248;
LAO Wr 1962 §193;

Rechtssatz

Es steht dem zur Haftung Herangezogenen frei, gegen die Berechnungsgrundlagen der vorgeschriebenen Abgaben in einer gemäß § 193 Wr LAO auch gegen den Abgabenanspruch als solchen erhobenen Berufung die angenommene Höhe der Abgabenschuld zu bekämpfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990170027.X02

Im RIS seit

10.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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