RS Vwgh 1991/10/10 90/17/0336

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Veröffentlicht am 10.10.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen
13/03 Sonstige Angelegenheiten der Staatsvertragsdurchführung
Sonstige Kriegsfolgen
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AushilfeG 1976;
AVG §13a;
EntschädigungsG CSSR 1975;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Rechtsbelehrungspflicht dahingehend, daß der zuständige Referent im Verfahren nach dem AushilfeG den Antragsteller über die Bestimmungen des EntschädigungsG CSSR zu belehren und erforderlichenfalls zu einer fristgerechten Ergänzung der Anmeldung des Anspruches auf Aushilfe anzuhalten hat, besteht nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990170336.X03

Im RIS seit

09.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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