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L85006 Straßen SteiermarkNorm
LStVwG Stmk 1964 §2;Rechtssatz
Alle öffentlichen Straßen, auf die das Stmk LStVwG 1964 anzuwenden ist, müssen zu einer der im § 7 Stmk LStVwG 1964 genannten Straßengattungen gehören. Dies ergibt sich klar aus den Bestimmungen des 02ten Abschnittes des Stmk LStVwG 1964, insbesondere aus der erschöpfenden Aufzählung der Straßengattungen in § 7 und aus § 8 Stmk LStVwG 1964, welcher eine vor allem als Zuständigkeitsvorschrift aufzufassende Regelung über alle in Betracht kommenden Widmungsmaßnahmen (im weiteren Sinn) für öffentliche Straßen enthält, die wieder auf die jeweilige Straßengattung abgestellt sind (Hinweis E 19.6.1972, 1473/71, VwSlg 8253 A/1972).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987170185.X05Im RIS seit
11.07.2001