RS Vwgh 1991/10/14 90/15/0178

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Veröffentlicht am 14.10.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §167 Abs2;
BAO §177;
KfzStG §2 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 667;

Rechtssatz

Behauptet der ASt nach § 2 Abs 2 KfzStG seit Erstellung eines Sachverständigengutachtens, das nicht auf die Notwendigkeit ständiger Benützung eines Kfz zur persönlichen Fortbewegung hindeutet, sei eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes eingetreten, kann die Beh das Sachverständigengutachten nicht ohne weiteres Ermittlungsverfahren (Einholung eines weiteren, auf die Behauptung des ASt Bedacht nehmenden Gutachtens) ihrer Entscheidung zugrunde legen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150178.X04

Im RIS seit

28.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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