RS Vwgh 1991/10/14 91/19/0273

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Veröffentlicht am 14.10.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §38;
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine selbständige Beurteilung der strafbaren Handlungen des Fremden durch die Verwaltungsbehörden würde dem klaren Wortlaut des § 3 Abs 2 Z 1 FrPolG widersprechen, weil dort die rechtskräftige Verurteilung Tatbestandselement ist und nicht die Begehung strafbarer Handlungen. Nur im letzteren Fall würde sich überhaupt die Frage stellen, ob in Ansehung der Annahme strafbarer Handlungen Bindung an verurteilende Entscheidungen der Gerichte gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190273.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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