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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AHG 1949 §1;Rechtssatz
Nichtstattgebung des Antrages der bf Gemeinden - Nichtigerklärung eines Baubewilligungsbescheides - Amtshaftungsansprüche des Dritten gegen die Gemeinde können nicht unmittelbar daraus entstehen, daß während des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof der angefochtene Bescheid betreffend die Nichtigerklärung eines Baubewilligungsbescheides durch die Aufsichtsbehörde durch Erlassung eines Abbruchbescheides in die Wirklichkeit umgesetzt wird, da dies nicht rechtswidrig wäre (abgesehen davon, daß im Falle der Ergreifung entsprechender Rechtsmittel durch den Dritten die Vollstreckung des Abbruckbescheides aufgeschoben werden könnte). Auch damit hat die ASt somit keinen Grund geltend gemacht, aus dem sie durch denn Vollzug des angefochtenen Bescheides während des Beschwerdeverfahrens einen unverhältnismäßigen Nachteil erleiden könnte.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991060052.A01Im RIS seit
14.10.1991