RS Vwgh 1991/10/14 90/15/0084

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Veröffentlicht am 14.10.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
33 Bewertungsrecht

Norm

ABGB §509;
BewG 1955 §10 Abs2;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in AnwBl 1992/4, 313;

Rechtssatz

Der gemeine Wert eines Fruchtgenußrechtes ist unter Zugrundelegung der zu erwartenden Erträgnisse und der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen anzusetzenden Lebenserwartung des Berechtigten zu ermitteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150084.X04

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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