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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §62 Abs4;Rechtssatz
Wurde ein Berichtigungsbescheid nach § 293 BAO aufgehoben, so gehört der diesem zugrundeliegende Abgabenbescheid in seiner ursprünglichen Fassung wieder dem Rechtsbestand an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150101.X05Im RIS seit
28.06.2001