RS Vwgh 1991/10/14 90/15/0101

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Veröffentlicht am 14.10.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
BAO §293;

Rechtssatz

Wurde ein Berichtigungsbescheid nach § 293 BAO aufgehoben, so gehört der diesem zugrundeliegende Abgabenbescheid in seiner ursprünglichen Fassung wieder dem Rechtsbestand an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150101.X05

Im RIS seit

28.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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