Index
10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Art144 Abs1 B-VG; Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch Abziehen und Verwahrung eines Autozündschlüssels, Durchsuchen eines PKW, Öffnen des Handschuhfaches sowie Ansichnahme und Verwahrung eines Reisepasses durch einen Gendarmeriebeamten; keine Verletzung des Eigentums- und des Gleichheitsrechtes
Gesetz zum Schutze des Hausrechtes; Durchsuchen eines PKW - hier keine "Räumlichkeit" iS des Hausrechtsgesetzes
Schlagworte
Hausrecht, Hausdurchsuchung, Ausübung unmittelbarer Befehls- und ZwangsgewaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1982:B522.1980Dokumentnummer
JFR_10178995_80B00522_01