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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/02/28 90/06/0141 2Stammrechtssatz
Die Gemeinde, aber auch die anderen Parteien des Verfahrens sind an die die Aufhebung tragenden Gründe des aufsichtsbehördlichen Bescheides gebunden - gleichbleibende Sachlage und Rechtslage vorausgesetzt. Diese Bindung erstreckt sich nach der Rsp auch auf die Aufsichtsbehörde selbst und auf den VwGH (Hinweis E VS 22.10.1971, 1430/69, VwSlg 8091 A/1971).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050116.X01Im RIS seit
11.07.2001