RS Vwgh 1991/10/16 90/03/0263

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Veröffentlicht am 16.10.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/02/0162 6

Stammrechtssatz

In Hinsicht auf die Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO kommt es

darauf an, ob die Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 2 StVO rechtfertigenden Umstände im Zeitpunkt der Amtshandlung dem Straßenaufsichtsorgan gegenüber vorliegen (Hinweis E 28.6.1989, 89/02/0022). Ob der Besch tatsächlich alkoholisiert ist, darauf kommt es nicht an

(Hinweis E 28.6.1989, 89/02/0022).

Schlagworte

Alkotest Straßenaufsichtsorgan Alkotest Zeitpunkt Ort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030263.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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