Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Eigentümer eines im Bauverbotsbereich gelegenen Grundstückes, über dem sich Kabinen der zu errichtenden Einseilumlaufbahn befinden sollen, ist als Partei des eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahrens im Sinne des § 34 Abs 4 EisenbahnG berechtigt, entsprechend den Bestimmungen der Absätze 2 und 3 des § 35 EisenbahnG im Verwaltungsverfahren einerseits zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen und andererseits Einwendungen zu erheben, die eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte zum Inhalt haben
(Hinweis E 24.5.1989, 88/03/0135).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991030056.X01Im RIS seit
17.07.2001