RS Vwgh 1991/10/16 91/03/0056

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Veröffentlicht am 16.10.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8;
EisenbahnG 1957 §34 Abs4;
EisenbahnG 1957 §35 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der Eigentümer eines im Bauverbotsbereich gelegenen Grundstückes, über dem sich Kabinen der zu errichtenden Einseilumlaufbahn befinden sollen, ist als Partei des eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahrens im Sinne des § 34 Abs 4 EisenbahnG berechtigt, entsprechend den Bestimmungen der Absätze 2 und 3 des § 35 EisenbahnG im Verwaltungsverfahren einerseits zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen und andererseits Einwendungen zu erheben, die eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte zum Inhalt haben

(Hinweis E 24.5.1989, 88/03/0135).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030056.X01

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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