Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §8;Rechtssatz
Schiabfahrten sind nicht Gegenstand des Verfahrens über die Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung (hier: Errichtung einer Einseilumlaufbahn) und eine diesbezüglich gem § 35 Abs 3 EisenbahnG vorzunehmende Interessenabwägung setzt überdies die Erhebung von Einwendungen voraus, die eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte zum Inhalt haben (Hinweis E 29.4.1987, 86/03/0050).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991030056.X06Im RIS seit
17.07.2001