RS Vwgh 1991/10/16 91/03/0056

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Veröffentlicht am 16.10.1991
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Index

L82000 Bauordnung
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8;
BauRallg;
EisenbahnG 1957 §35 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Schiabfahrten sind nicht Gegenstand des Verfahrens über die Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung (hier: Errichtung einer Einseilumlaufbahn) und eine diesbezüglich gem § 35 Abs 3 EisenbahnG vorzunehmende Interessenabwägung setzt überdies die Erhebung von Einwendungen voraus, die eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte zum Inhalt haben (Hinweis E 29.4.1987, 86/03/0050).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030056.X06

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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