RS Vwgh 1991/10/16 91/03/0056

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Veröffentlicht am 16.10.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8;
EisenbahnG 1957 §34 Abs4;
EisenbahnG 1957 §35 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Einen Rechtsanspruch auf größtmögliche Schonung seiner Rechte hat der Eigentümner einer Liegenschaft nur, wenn sich der Eingriff auf Rechte, die ihm nach dem EisenbahnG zustehen, bezieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030056.X08

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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