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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/13/0108 E 13. September 1989 RS 2Stammrechtssatz
Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rsp ist es ohne Bedeutung, wenn der Inhalt der Tätigkeit eines Abgabepflichtigen zwar dem Berufsbild etwa eines Ingenieurkonsulenten für Bauwesen entspricht, der Genannte aber kein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen kann. Auch das Fehlen der Befugnis nach dem ZivTG und das daraus folgende Fehlen der Berechtigung, öffentliche Urkunden
auszustellen, ist für die Frage, ob eine Tätigkeit der eines Ziviltechnikers ähnlich ist oder nicht, nicht maßgebend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130061.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.08.2009