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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §37 impl;Rechtssatz
Die Anwendung des § 34 EStG 1972 setzt einen darauf abzielenden Antrag voraus. Der Grundsatz der amtswegigen Erforschung der materiellen Wahrheit ist dabei insoferne eingeschränkt, als es der Abgabenbehörde verwehrt ist, von Amts wegen Aufwendungen nach § 34 EStG 1972 zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989130211.X02Im RIS seit
17.10.1991