RS Vwgh 1991/10/17 90/13/0005

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Veröffentlicht am 17.10.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §46;
BAO §115 Abs1;
BAO §166;
BAO §167 Abs2;
BAO §169;
BAO §174;

Rechtssatz

An die AbgBeh gerichtete Eingaben von Personen aus dem Bekanntenkreis des AbgPfl kommen zwar gemäß § 166 BAO als Beweismittel im Abgabenverfahren durchaus in Betracht; keinesfalls können diese Beweismittel als - schriftliche - Aussagen von Zeugen angesehen werden, da die Personen weder im Sinne des § 174 BAO belehrt und zur Angabe der Wahrheit ermahnt wurden noch auf die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage aufmerksam gemacht worden sind.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisBeweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130005.X03

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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