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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §37;Rechtssatz
An die AbgBeh gerichtete Eingaben von Personen aus dem Bekanntenkreis des AbgPfl kommen zwar gemäß § 166 BAO als Beweismittel im Abgabenverfahren durchaus in Betracht; keinesfalls können diese Beweismittel als - schriftliche - Aussagen von Zeugen angesehen werden, da die Personen weder im Sinne des § 174 BAO belehrt und zur Angabe der Wahrheit ermahnt wurden noch auf die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage aufmerksam gemacht worden sind.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisBeweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte ZeugenaussagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130005.X03Im RIS seit
27.11.2000Zuletzt aktualisiert am
25.03.2011