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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
ASVG §105a;Rechtssatz
Der durch das BKUVG, ebenfalls im Anschluß an den Hilfslosenzuschuß nach dem ASVG geschaffene Hilfslosenzuschuß nach § 47 BKUVG ist als Hilflosenzulage im Sinne des § 27 Abs 5 PG zu qualifizieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120324.X01Im RIS seit
11.07.2001