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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
BKUVG §47;Rechtssatz
Angesichts des Zweckes des § 27 Abs 5 PG sind die grundsätzlichen Unterschiede zwischen "Zulage" und "Zuschuß" ebensowenig relevant wie der Rechtsgrund der Leistungen. Eine Anrechnung des Hilfslosenzuschusses nach § 47 BKUVG auf die Hilflosenzulage nach § 27 PG entspricht daher dem Gesetz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120324.X03Im RIS seit
11.07.2001