RS Vwgh 1991/10/21 90/12/0324

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Veröffentlicht am 21.10.1991
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BKUVG §47;
PG 1965 §27 Abs5;

Rechtssatz

Angesichts des Zweckes des § 27 Abs 5 PG sind die grundsätzlichen Unterschiede zwischen "Zulage" und "Zuschuß" ebensowenig relevant wie der Rechtsgrund der Leistungen. Eine Anrechnung des Hilfslosenzuschusses nach § 47 BKUVG auf die Hilflosenzulage nach § 27 PG entspricht daher dem Gesetz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120324.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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