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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
In arbeitsrechtlicher Sicht ist im allgemeinen davon auszugehen, daß Leistungen aus einer betrieblichen Pensionszusage wenigstens überwiegend Entgeltcharakter haben. Diese Leistungen sind "thesauriertes" (aufgespartes) Entgelt und beruhen auf dem Arbeitsvertrag, obwohl sie erst nach längerer Dauer des Arbeitsverhältnisses auffallen.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7RentenanspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080189.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.05.2009