RS Vwgh 1991/10/22 90/08/0189

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Veröffentlicht am 22.10.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

In arbeitsrechtlicher Sicht ist im allgemeinen davon auszugehen, daß Leistungen aus einer betrieblichen Pensionszusage wenigstens überwiegend Entgeltcharakter haben. Diese Leistungen sind "thesauriertes" (aufgespartes) Entgelt und beruhen auf dem Arbeitsvertrag, obwohl sie erst nach längerer Dauer des Arbeitsverhältnisses auffallen.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Rentenanspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080189.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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