Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §46;Rechtssatz
Ersuchen um Auskünfte im Ausland, die nicht mit Sanktionsdrohungen verbunden sind, stehen völkerrechtliche Schranken unter dem Gesichtspunkt des Eingriffes in die Hoheitsrechte des betreffenden anderen Staates nicht entgegen (Hinweis E VS 4.6.1991, 90/18/0091).
Schlagworte
Beweismittel Auskünfte Bestätigungen StellungnahmenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991140156.X04Im RIS seit
11.07.2001