RS Vwgh 1991/10/22 91/14/0156

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1991
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §46;
B-VG Art9 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ersuchen um Auskünfte im Ausland, die nicht mit Sanktionsdrohungen verbunden sind, stehen völkerrechtliche Schranken unter dem Gesichtspunkt des Eingriffes in die Hoheitsrechte des betreffenden anderen Staates nicht entgegen (Hinweis E VS 4.6.1991, 90/18/0091).

Schlagworte

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140156.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten