RS Vwgh 1991/10/22 86/08/0187

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Veröffentlicht am 22.10.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs3 Z18;

Rechtssatz

Ausgaben, die vom Dienstgeber erst "bei" einer Krankheit oder erst anläßlich von Tod, Geburt oder Schadensereignissen, gewährt werden, fallen nicht unter § 49 Abs 3 Z 18 ASVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1986080187.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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