RS Vwgh 1991/10/22 91/11/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1991
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1;

Rechtssatz

War im Zeitpunkt der Einbringung des Wiederaufnahmeantrages - infolge der Aufhebung des Bescheides der belangten Behörde durch den VwGH - das Verfahren nicht durch rechtskräftigen Bescheid abgeschlossen, hat die belangte Behörde (durch die Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides) den Wiederaufnahmeantrag mit Recht zurückgewiesen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110136.X02

Im RIS seit

22.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten