RS Vwgh 1991/10/22 90/08/0189

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Veröffentlicht am 22.10.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs3 Z11;
VwRallg;

Rechtssatz

"Soziale Zuwendungen" iSd § 49 Abs 3 Z 11 ASVG sind nur jene Leistungen des Dienstgebers, die ihren Grund in der dem Dienstgeber obliegenden Fürsorgepflicht haben und aus Anlaß eines durch Ereignisse in der persönlichen oder familiären Sphäre des Dienstnehmers hervorgerufenen Notstandes oder im Hinblick auf eine durch ein solches Ereignis geschwächte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gewährt werden (Hinweis E 27.6.1985, 85/08/0065, VwSlg 11815 A/1985).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080189.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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