RS Vwgh 1991/10/23 90/06/0184

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Veröffentlicht am 23.10.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;

Rechtssatz

§ 45 Abs 3 AVG kennt eine Unterscheidung zwischen Ergebnissen der Beweisaufnahme, die auf amtswegigen Ermittlungen beruhen und solchen, die von der Partei beigebracht werden müssen, augenscheinlich nicht.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen ErmittlungsverfahrenParteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990060184.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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