Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §13 Abs1 idF 1982/199;Rechtssatz
Der Auftrag zur Beibringung der gesonderten Bestätigung einer telegraphischen oder fernschriftlichen Eingabe - nicht anders als der Auftrag zur Beseitigung von Formgebrechen - ist nicht in das Ermessen der Behörde gestellt, sie hat vielmehr einen derartigen Auftrag von Amts wegen zu veranlassen, es sei denn, daß der Einschreiter aus eigenem bereits die schriftliche Bestätigung seiner telegraphischen oder fernschriftlichen Eingabe vorgenommen hat
(Hinweis E 3.10.1986, 85/18/0396, 0397).
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991020079.X01Im RIS seit
23.10.1991