RS Vwgh 1991/10/23 91/06/0086

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Veröffentlicht am 23.10.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art119a Abs5;
B-VG Art132;
VwGG §27;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/06/0087

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/05/15 89/05/0192 1

Stammrechtssatz

Wird über einen Parteienantrag vor Erhebung der Säumnisbeschwerde bescheidmäßig abgesprochen, so ist die Säumnisbeschwerde zurückzuweisen (Hinweis B 26.9.1968, 1210/68)

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991060086.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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