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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52;Rechtssatz
Die Zurechnungsfähigkeit iSd § 3 Abs 1 VStG bildet eine unbedingte Voraussetzung der Strafbarkeit. Ob aber von einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit ausgegangen werden kann, kann - wenn Indizien in dieser Richtung vorliegen - nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten hinreichend geklärt werden (Hinweis E 19.3.1990, 85/18/0174).
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztSachverständiger ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991020065.X02Im RIS seit
16.08.2001Zuletzt aktualisiert am
12.04.2012