RS Vfgh 1982/11/25 B261/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1982
beobachten
merken

Index

50 Gewerberecht
50/03 Personen- und Güterbeförderung

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
StGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung
StGG Art18
GelVerkG §5 Abs1

Rechtssatz

Gelegenheitsverkehrsgesetz; keine Bedenken gegen §5 Abs1; keine denkunmögliche und keine willkürliche Anwendung; eine freie Betätigung (Ausübung) des gewählten Berufes ist nicht Inhalt des Rechtes auf Freiheit der Berufswahl

Entscheidungstexte

Schlagworte

Gewerberecht, Gelegenheitsverkehr, Taxis, Berufswahl- und Berufsausbildungsfreiheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1982:B261.1980

Dokumentnummer

JFR_10178875_80B00261_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten