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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §67a Abs1 Z2;Beachte
Der Beschwerdefall 91/19/0257 wurde am 28.10.1991 im gleichen Sinne erledigt.Rechtssatz
Bei der Schaffung der Möglichkeit einer Beschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenat durch § 5a FrPolG hatte der Gesetzgeber offenbar die Zuständigkeitsvorschrift des § 67a Abs 1 Z 2 AVG (Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt) im Auge.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190258.X04Im RIS seit
11.07.2001