RS Vwgh 1991/10/28 91/19/0258

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Veröffentlicht am 28.10.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §67a Abs1 Z2;
FrPolG 1954 §5a;

Beachte

Der Beschwerdefall 91/19/0257 wurde am 28.10.1991 im gleichen Sinne erledigt.

Rechtssatz

Bei der Schaffung der Möglichkeit einer Beschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenat durch § 5a FrPolG hatte der Gesetzgeber offenbar die Zuständigkeitsvorschrift des § 67a Abs 1 Z 2 AVG (Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt) im Auge.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190258.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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