RS Vwgh 1991/10/28 91/19/0240

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/02/0139 E 28. September 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Es ist der Behörde überlassen, ob sie sich in der Begründung ihrer Bescheide in gleich gelagerten Fällen der gleiche oder einer verschiedenen Wortwahl bedienen (Hinweis auf E 22.2.1985, 85/18/0014).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitBescheidcharakter Bescheidbegriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190240.X04

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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